B- und C-Führerschein mit E-Ausweitung

BE-Führerschein
Was darf man fahren?
Eine Zugmaschine der Klasse B und einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3500 kg. Die Höchstmasse der Kombination darf 7000 kg nicht überschreiten.
Müssen Sie die theoretische Prüfung wiederholen, wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse B besitzen?
NEIN, aber nur in der vollwertigen Phase, d. h. wenn die Fragebögen für den B-Führerschein auch Fragen für den
BE-Führerschein enthalten. Derzeit ist eine mündliche Zusatzprüfung erforderlich.

Fahrzeugmerkmale für die Prüfung
Zugfahrzeug der Klasse B – Grenzmasse des Anhängers ≥ 1000 kg – Höchstzulässige Masse der Kombination ≥
4250 kg aber ≤ 7000 kg – Mindestgeschwindigkeit 100 km/h – Höhe und Breite des Anhängers = Höhe und Breite des
Zugfahrzeugs – Prüfungsmasse ≥ 800 kg

Müssen Sie eine praktische Prüfung bewältigen, wenn Sie bereits einen B-Führerschein besitzen?
Ja
Worin besteht die praktische Prüfung?
Sie müssen einen Teil der Prüfung für den B-Führerschein wiederholen (Vorbereitung auf sicheres Fahren, Sitz- und Speigeleinstellung sowie Überprüfung von Kupplung, Bremse und elektrischen Anschlüssen) und zusätzlich
bestimmte Fahrmanöver in einem geschlossenem Raum oder auf unbelebten Plätzen:
a) An- und Abkuppeln eines Anhängers an das Zugfahrzeug; zu Beginn des Manövers müssen Fahrzeug und Anhänger nebeneinander und nicht hintereinander stehen
b) Rückwärtsfahren in Kurven
c) sicheres Parken für Be- und Entladevorgänge

Der Führerschein E
Der Führerschein E ist eine Ausweitung der Führerscheine B, C und D. Er berechtigt Sie zum Fahren mit einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg. Unter diesem Gewicht gilt der Anhänger als „leicht“ und daher ist der E-Führerschein nicht erforderlich
Anmerkung: gemäss den letzten Aktualisierungen erhalten
Sie automatisch nach dem 2. März 2015 beim Bestehen der theoretischen Prüfung für den C-, D-, C1- und D1-Führerschein die Berechtigung, die Prüfung für den Führerschein E direkt abzulegen.

Der C-E-Führerschein
Der Führerschein C1E kann im Alter von 18 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Kombinationen aus Fahrzeugen mit einer Zugmaschine und einem Anhänger (oder Sattelauflieger) mit einer Masse von mehr als 7,5 Tonnen, aber nicht mehr als 12 Tonnen. Der C-E-Führerschein kann hingegen im Alter von 21 Jahren erworben werden und berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen mit einer Zugmaschine und einem Anhänger (oder Sattelauflieger) mit einer Masse von mehr als 7,5 Tonnen.
1) Theoretische Prüfung für den Führerschein C oder C1,2015:
vor dem 2. März 2015 abgelegt und bestanden:
Für diejenigen, die ihren höheren Führerscheine C oder C1 vor dem 2. März 2015
erworben haben: um die Ausweitung CE oder C1E zu erhalten, bleibt die theoretische Prüfung für den Führerschein E in mündlicher Form als gültig.
2) Theoretische Prüfung für den Führerschein C oder C1, nach dem 2. März 2015 abgelegt
2015: und bestanden. In diesem Fall muss jeder, der nach dem 2. März 2015 einen höheren Führerschein der
Klassen C oder C1 erwirbt, nur die praktische Prüfung des Führerscheins E ablegen, um die Ausweitung CE und C1E zu erhalten, da die theoretische Prüfung in den computerisierten Quizzen enthalten ist.
Der CE-Führerschein qualifiziert auch für den B+E-Führerschein sowie für den DE Führerschein im Falle des Besitzes des D-Führerscheins.

Anhängelast

Die Anhängelast ist ein Wert, der dem Fahrzeug bei der Genehmigung durch den Hersteller zugeordnet ist,
sofern es zum Ziehen zugelassen ist. Die Masse des Anhängers (Anhänger + Ladung) darf die im Fahrzeugschein angegebene höchstzulässige Anhängelast nicht überschreiten.

Die zulässige Anhängelast für gebremste Anhänger finden Sie im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs im Feld Nr. 2 unter Punkt O.1

Das Ziehen ist zulässig, solange der im Fahrzeugschein des Anhängers angegebene Wert die tatsächliche Anhängelast des Anhängers zum Zeitpunkt des Ankuppelns nicht überschreitet (Anhänger fährt mit reduzierter Last)

Um festzustellen, ob das Ziehen eines Anhängers tatsächlich möglich ist, muss man den Wert der Anhängemasse, der im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegeben ist, mit der tatsächlichen Masse des Anhängers in seiner tatsächlichen Anhängestatus vergleichen.

Das Ziehen ist also auch möglich, wenn die im Fahrzeugschein des Anhängers angegebene Masse die Anhängelast des Zugfahrzeugs überschreitet. Wichtig ist, dass die Masse zum Zeitpunkt der Kontrolle die Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht überschreitet.

Praktisches Beispiel: Sie haben ein Zugfahrzeug mit einer Anhängelast von 2.500 kg und verwenden einen Kat. O2-Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg
hat, wie in unserem Fall.
Das Ziehen ist zulässig und in Ordnung, sofern Anhänger + Ladung 2.500 kg nicht überschreiten (z.B. 550 kg Anhänger + 1.950 kg Baggermasse).

Es ist also nicht notwendig, einen Anhänger herabzustufen, um ihn mit einem Fahrzeug zu verwenden, das eine zulässige Anhängelast von weniger als 3,5 Tonnen hat. Es reicht aus, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschritten wird.
In Feld 3 des Fahrzeugscheins muss immer kontrolliert werden, ob das Zugfahrzeug mit einer Anhängerkupplung vom Fahrzeughersteller ausgerüstet werden kann oder nicht und ob es Beschränkungen für die Größe
des zum Ziehen zulässigen Anhängers gibt.
In der Regel gelten die Grenzwerte der Fahrzeugsbegrenzungslinie des Zugfahrzeugs und bei einem ausgestattenen Fahrzeug gilt die vom Hersteller angegebene Aufbaugrenze.



Eintragung

  • Alle Anhängermodelle müssen beim ZFZR (zentralem Kraftfahrzeugregister)
  • Die Eintragung ist bei jeder Kfz-Zulassungsstelle im Staatsgebiet möglich
  • Unsere Anhänger verfügen über eine europäische Typgenehmigung mit italienischer und Französischer Transposition, so dass sie in jedem EU-Mitgliedstaat verwendet und eingetragen werden können.
  • Für die Eintragung sind folgende Dokumente erforderlich: persönliche Ausweisdokumente oder Unternehmensidentifikationsdokumente,Mwst-F.24-Zahlungsbeleg,C.O.C.(Herkunfts-und Konformitätsbescheinigung),für jedes Fahrzeug von uns ausgestellt
  • unsere Anhänger können entweder für die eigene Nutzung oder als Mietfahrzeuge eingetragen werden
  • Ein Wiederholungskennzeichen ist nicht erforderlich, da Anhänger der Klasse O2 ihr eigenes Kennzeichen haben.
  • Sie können als Betriebsmaschine eingetragen werden, indem Sie uns einen schriftlichen Antrag stellen. Wir stellen eine Genehmigung für eine solche Eintragung aus und der Kunde kümmert sich um die anschließenden Zulassungspapiere. Logischerweise muss das Fahrzeug, das den Anhänger zieht, eine Betriebsmaschine sein und den Grenzwerten und Anforderungen entsprechen.
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